Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Hinweis
Auf den Gebrauch der weiblichen als auch männlichen Bezeichnungen wird verzichtet. Im Interesse der Lesbarkeit wird stets die männliche Form gewählt.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Duschenschneiderei GmbH gelten für alle Kauf- und Werkverträge, die die Duschenschneiderei GmbH mit einem Verbraucher oder Unternehmer hinsichtlich der in ihrer Programmübersicht dargestellten Waren abschließt. Diese Verträge können gemäß der Zielsetzung der Gesellschaft den Handel und Direktvertrieb von Ganzglasduschen und Glasprodukten für den Innenausbau und/oder die Serviceleistungen Aufmaß, Lieferung und Einbau beinhalten. Darüber hinaus finden diese AGB Anwendung auf alle sonstigen Verträge, die die Gesellschaft im Interesse des reibungslosen Geschäftsablaufs gemäß den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags schließt. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen von Verbrauchern bzw. Unternehmern wird widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
Die Duschenschneiderei GmbH schließt Kaufverträge sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern (nachfolgend gemeinschaftlich als „Kunde“ bezeichnet). Mit Lieferanten und Subunternehmern (nachfolgend gemeinschaftlich als „Werkunternehmer“ bezeichnet) werden Werkverträge zum Zwecke der Fertigung, Anpassung, Lieferung und/oder Einbau geschlossen.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Vertragsschluss
3.1 Vertragsschluss mit Kunden
Auf Anfrage des Kunden wird seitens der Duschenschneiderei GmbH ein freibleibend und auf vier Wochen zeitlich befristetes Angebot unterbreitet. Im Rechtssinne sind freibleibende Angebote als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Die Duschenschneiderei GmbH behält sich vor, vor Vertragsschluss Änderungen an diesem Angebot vorzunehmen. Der Kunde hat ab Zugang des freibleibenden Angebots vier Wochen Zeit, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben. Das Angebot des Kunden bedarf der Schriftform.
Das Angebot des Kunden bedarf zum Vertragsschluss der schriftlichen Annahme durch die Duschenschneiderei GmbH binnen einer Frist von zwei Wochen.
Selbiges gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden entsprechend.
Die Duschenschneiderei GmbH schließt mit Kunden Verträge, welche den Einbau umfassen, als auch solche, die mit der Lieferung abgeschlossen sind. Bei Verträgen, welche mit der Lieferung abgeschlossen sind, handelt es sich um Kaufverträge. Schuldet die Duschenschneiderei GmbH den Einbau, handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Die Duschenschneiderei GmbH schuldet folglich den erfolgreichen und abgeschlossenen Einbau.
3.2 Vertragsschluss mit Werkunternehmern
Die Duschenschneiderei GmbH vergibt Aufträge an Werkunternehmer zum Zwecke der Fertigung, Anpassung, Lieferung und/oder Einbau. Bei Angeboten durch die Duschenschneiderei GmbH handelt es sich um freibleibende Angebote. Durch den Werkunternehmer wird in Schriftform ein Angebot unterbreitet, bei dem es sich entweder um ein fixes Angebot oder um einen Kostenvoranschlag handeln muss. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Duschenschneiderei GmbH.
Im Falle eines Kostenvoranschlags toleriert die Duschenschneiderei GmbH eine Abweichung von 15 % des veranschlagten Preises. Abweichungen darüber hinaus hat der Werkunternehmer der Duschenschneiderei GmbH gemäß § 649 Abs. 2 BGB umgehend anzuzeigen. Die Duschenschneiderei GmbH ist in einem solchen Fall zur Kündigung berechtigt. Sofern es zu einer weiteren Auftragsbearbeitung durch den Werkunternehmer kommen soll, bedarf es hinsichtlich der wesentlichen Überschreitung über den vorgenannten Prozentsatz hinaus einer weiteren Abrede zwischen den Parteien.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
4.1. Bestimmungen des Widerrufsrechts
Es geltend die allgemeinen Vorschriften des gesetzlichen Widerrufsrechts.
4.2 Folgen des Widerrufs
Der Verbraucher muss die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Duschenschneiderei GmbH über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an die Duschenschneiderei GmbH zurücksenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen versandt werden. Für die Wiedereinlagerung der zurückgesandten Waren berechnet die Duschenschneiderei GmbH eine Aufwandsgebühr von 15% des Warenwertes.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Für einen etwaigen Wertverlust der Waren muss der Verbraucher nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4.3 Ausschluss und Begrenzung des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Ausnahmsweise wird der Widerruf jedoch auch im Fall einer individuellen Fertigung zugelassen, sofern die Fertigung noch nicht begonnen hat oder noch abgebrochen werden kann. Die Duschenschneiderei GmbH unterbricht bei Zugang des Widerrufs den Fertigungsprozess unmittelbar und hält Rücksprache mit dem Verbraucher bezüglich der Sinnhaftigkeit des Widerrufs. Der Widerruf bezieht sich in dem Fall auf die Vertragsbestandteile, welche noch rückabgewickelt werden können. Im Übrigen schuldet der Verbraucher der Duschenschneiderei GmbH die Zahlung des Betrages für die bereits getätigten Produktionsschritte.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Der vom Kunden an die Duschenschneiderei GmbH zu zahlende Betrag umfasst sämtliche der für die Beschaffung der durch den Kunden bestellten Ware notwendigen Kosten, insbesondere die Planungskosten, die Materialkosten, die Fertigungskosten, sowie ggf. die Lieferkosten und die Einbaukosten. Die Duschenschneiderei GmbH berechnet eine Stundenpauschale von 65 €/Stunde für eigenes Tätigwerden. Des Weiteren behält sich die Duschenschneiderei GmbH vor, etwaige Mehrkosten wie entstehende Wartezeiten, fehlende Ablademöglichkeiten vor Ort, etc. zu berechnen. Soweit sie sich bei der Produktion, Lieferung und/oder Einbau der Dienste anderer Unternehmen bedient, werden die durch das jeweilige Unternehmen veranschlagten Kosten gegenüber dem Kunden zzgl. einer angemessenen Aufwendungsgebühr geltend gemacht. Verzögerungen im Produktionsprozess, welche nicht der Kunde zu verschulden hat, unterfallen nicht der Zahlungspflicht des Kunden.
5.2 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse.
Der Produktionsprozess der bestellten Ware beginnt erst mit Eingang der Zahlung bei der Duschenschneiderei GmbH.
Soweit eine Zahlung nicht per Vorkasse vereinbart ist, ist bei der Zahlung per Rechnungskauf die Zahlung binnen acht Tagen nach abgeschlossener Lieferung bzw., soweit vereinbart, nach abgeschlossenem Einbau ohne Abzug fällig.
6. Liefer- und Versandbedingungen
6.1. Unverbindlichkeit des Liefertermins
Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
6.2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten eintreten, hat die Duschenschneiderei GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Lieferung kann in einem solchen Fall um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausgeschoben werden. Die Duschenschneiderei GmbH kann auch von der Verpflichtung zur vollständigen Vertragserfüllung zurücktreten. Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist sie grundsätzlich jederzeit berechtigt, es sei denn, es stehen wichtige Gründe des Kunden entgegen.
Wenn die Behinderung länger als 6 Monate andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vollumfänglich vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für die Vertragsbestandteile, von denen aufgrund einer eigens für den Kunden vorgenommenen Maßanfertigung ansonsten nicht zurückgetreten werden kann.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Duschenschneiderei GmbH von ihren Verpflichtungen frei, so kann der Kunde hieraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Duschenschneiderei GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt hat.
6.3 Allgemeine Versandbedingungen
Soweit der Kunde keine besondere Art der Lieferung verlangt, erfolgt die Lieferung unfrei.
6.5 Versand reiner Lieferungsaufträge
Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung unfrei.
6.6 Versand von kombinierten Lieferungs- und Einbauaufträgen
Ware, für die neben der Lieferung auch ein Einbauauftrag erteilt wurde, wird bis zum konkreten Bestimmungsort verbracht, an dem sie verbaut werden soll.
Nach Abschluss des von der Duschenschneiderei GmbH verantworteten Einbaus ist der Kunde unverzüglich zur Abnahme verpflichtet.
Nach Ablauf einer Frist für Beanstandungen von 14 Tagen gilt der Einbau als mangelfrei angenommen.
Die Verjährungsfristen beginnen mit der Teilabnahme eines Einbauabschnitts oder der Vollabnahme.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt bei Verbraucherverträgen
Gegenüber Verbrauchern behält sich die Duschenschneiderei GmbH bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Gegenüber Unternehmern gilt selbiges bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
7.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Vertragsschluss mit Unternehmern
Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an die Duschenschneiderei GmbH ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Duschenschneiderei GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Duschenschneiderei GmbH wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen der Duschenschneiderei GmbH gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
8. Gewährleistung
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung mit folgenden Abweichungen.
8.1 Wahlrecht
Die Duschenschneiderei GmbH hat die Wahl der Art der Nacherfüllung. Der Verbraucher ist insoweit nicht befugt, den Austausch des Kaufgegenstandes zu verlangen, wenn die Duschenschneiderei GmbH die Möglichkeit zur Nachbesserung sieht.
Durch eine Ersatzlieferung im Rahmen der Nachbesserung beginnen die Verjährungsfristen nicht erneut.
Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde der Duschenschneiderei GmbH die mangelhafte Ware zurückzugeben. Die Kosten für die Versendung/Abholung trägt die Duschenschneiderei GmbH. Sollte aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, die Ankunft und Zuordnung der Ware bei der Duschenschneiderei GmbH scheitern, trägt der Kunde die erneuten Kosten für die Rückgabe.
8.2 Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit im Folgenden nicht etwas anderes bestimmt ist. Schuldet die Duschenschneiderei GmbH ausschließlich die Lieferung der gekauften Ware, verjährt der Gewährleistungsanspruch des Kunden nach zwei Jahren. Schuldet die Duschenschneiderei GmbH neben der Lieferung auch den Einbau, verjährt der Gewährleistungsanspruch des Kunden nach fünf Jahren.
Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
8.3 Begrenzung des Gewährleistungsrechts
Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen, dem Draht-Strukturverlauf sowie in dem Strukturverlauf bei Ornamentgläsern sind bei der Verarbeitung von Glas üblich und stellen, soweit sie sich im Rahmen der branchenüblichen Toleranz befinden, keine Grundlage für einen Gewährleistungsanspruch dar.
Für Mängel, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Ware nicht verkehrsüblich gebraucht, pflegt und wartet, übernimmt die Duschenschneiderei GmbH keine Gewährleistung.
Für Aufträge an Unternehmen, welche ausschließlich die Lieferung und nicht den Einbau umfassen, endet die Gewährleistung mit dem Beginn des eigenverantwortlichen Einbaus durch den Unternehmer. Für nachträgliche Bearbeitungen des Unternehmers besteht kein Gewährleistungsanspruch gegenüber der Duschenschneiderei. Der Unternehmer ist insoweit verpflichtet, die Ware vor dem eigenverantwortlichen Einbau zu überprüfen. Ein Unterlassen ist dem Unternehmer nachteilig zuzurechnen. § 439 Abs. 3 BGB wird insoweit für reine Lieferaufträge an Unternehmen ausgeschlossen.
9. Haftung
Die Haftung der Duschenschneiderei GmbH ist mit Ausnahme der folgenden Umstände ausgeschlossen.
9.1
Die Duschenschneiderei GmbH haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen, Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.1.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, sowie aufgrund zwingender Haftung (z.B. Produkthaftung) haftet die Duschenschneiderei GmbH aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt.
9.1.2 Fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten
Verletzt die Duschenschneiderei GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht und liegt kein Fall des 9.1.1 vor, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Duschenschneiderei GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.2
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Duschenschneiderei GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10. Besondere Bedingungen für Einbauleistungen
Schuldet die Duschenschneiderei GmbH nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch den Einbau der Ware beim Kunden sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen, so gilt hierfür Folgendes:
10.1
Die Duschenschneiderei GmbH erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich die Duschenschneiderei GmbH auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in ihrem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung der Duschenschneiderei GmbH nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
10.2
Der Kunde hat der Duschenschneiderei GmbH die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis der Duschenschneiderei GmbH fällt.
10.3
Die Duschenschneiderei GmbH wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Duschenschneiderei GmbH bzw. das von dieser beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.
10.4
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Beendigung der Einbauarbeiten und der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über.
11. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen, auf die diese AGB anwendbar sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12. Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Duschenschneiderei GmbH.
Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Duschenschneiderei GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können.
Die Duschenschneiderei GmbH ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, andernfalls sind diese nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der erteilte Auftrag und die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen dennoch wirksam. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.